Bezirkssynode im Evangelischen Kirchenbezirk Reutlingen

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Die Bezirkssynode leitet zusammen mit dem Dekan und dem Kirchenbezirksausschuss den Kirchenbezirk Reutlingen. Die Synodensitzungen werden von dem Vorsitzenden der Synode geleitet. Wer Mitglied in der Bezirkssynode wird, entscheiden die Kirchengemeinderäte der Kirchengemeinden im Bezirk. Sie wählen aus ihren Reihen Frauen und Männer, die sie für sechs Jahre in die Bezirkssynode entsenden. Mitglieder kraft Amtes sind Dekan und Schuldekan, Kirchenbezirksrechner, die Gemeindepfarrer*innen, die Klinikseelsorger*innen, die Referentin beim Dekan sowie weitere von der Bezirkssatzung festgelgete Vertreter*innen. Die Bezirkssynode kann jederzeit Mitglieder hinzuwählen.

Die rund 110 Synodalen beraten und beschließen über Grundsatzfragen des kirchlichen Lebens, insbesondere im Kirchenbezirk. Sie beschließen unter anderem den Haushalt des Kirchenbezirks und die Zuweisung von Finanzmitteln an die Kirchengemeinden. Zudem legen sie fest, wie die Pfarrstellen auf die einzelnen Kirchengemeinden verteilt werden, und beraten und entscheiden über die Dienste und Einrichtungen des Kirchenbezirks. Sie beraten auch die Berichte des Dekans, Schuldekans und anderer Arbeitsbereiche und beschließen über Eingaben, die an die Bezirkssynode gerichtet werden. Die Bezirkssynode tagt zwei Mal im Jahr: im Frühjahr und im Herbst. Sie beginnt mit einer Andacht. Die Sitzungen sind öffentlich.

 
 
 

Kirchenbezirksausschuss

Zwischen den Synodaltagungen übernimmt der Kirchenbezirksausschuss (KBA), die Aufgaben der Bezirkssynode. Die Synode wählt aus ihren Reihen vier Pfarrer*innen und neun gewählte Mitglieder in den Ausschuss. Die Bezirkssatzung sorgt dafür, dass alle vier Regionen des Kirchenbezirks Reutlingen im KBA repräsentiert sind. Kraft Amtes gehören der Dekan, der gewählte Vorsitzende der Bezirkssynode und der Bezirksrechner dem Gremium an. Zudem nehmen beratende Mitglieder an den KBA-Sitzungen teil. Der Ausschuss tagt monatlich in öffentlicher Sitzung. Die Sitzungsorte wechseln, um die Belange der Kirchengemeinden vor Ort besser wahrnehmen zu können.

 

Der Kirchenbezirksausschuss entscheidet unter anderem über die Wiederbesetzung von Personalstellen im Benehmen mit den beteiligten kirchlichen Werken sowie über Zuweisungen für Baumaßnahmen an die Kirchengemeinden. Er führt den Haushalt und verwaltet das Vermögen des Kirchenbezirks und genehmigt die Haushaltspläne der Kirchengemeinden. Er bereitet die Tagungen der Bezirkssynode vor, setzt die synodalen Beschlüsse um und erstattet der Synode bericht über seine Tätigkeit.